Digitale Transformation als Gestaltungsauftrag: Fachtagung „Homo digitalis“ und neuer acatech IMPULS
Tutzing / München, 6. Mai 2026
Wie lässt sich der digitale Wandel an Werten und Gemeinwohl ausrichten? Dieser Leitfrage widmete sich am 29. und 30. April 2026 die Tagung „Homo digitalis: Mensch und Gesellschaft in der digitalen Transformation“, zu der acatech und die Akademie für Politische Bildung (APB) nach Tutzing eingeladen hatten. Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft diskutierten am Starnberger See zwei Tage lang transdisziplinäre Antworten auf generative KI, Plattformökonomie und Europas technologische Abhängigkeit.
Als Debattenbeitrag zur Tagung veröffentlichte acatech den IMPULS „Mensch und Gesellschaft in der digitalen Transformation“. Das unter wissenschaftlicher Leitung von acatech Mitglied Christoph Neuberger (Weizenbaum-Institut, FU Berlin, acatech) erarbeitete Diskussionspapier entwickelt ein analytisches Raster aus fünf Schlüsselkonzepten – Gestaltung, Evidenzbasierung, Autonomie, Macht und Gemeinwohl – und wendet es auf vier gesellschaftliche Bereiche an: Öffentlichkeit, Justiz und Verwaltung, Gesundheit sowie Wirtschaft. „Die Digitalisierung ist kein Naturereignis, dem wir uns machtlos anpassen müssen“, betont Projektleiter Neuberger. „Wir müssen die Technikentwicklung aktiv nach unseren Werten gestalten, statt immer nur auf Fehlentwicklungen zu reagieren.“

Der Gestaltungsauftrag wird konkret
Die Tagung konkretisierte diesen Gestaltungsauftrag in vier Themenblöcken. Jeanette Hofmann (WZB, Alexander von Humboldt Institut, acatech) eröffnete mit einem Impuls zur digitalen Souveränität: Der gegenwärtige Stand der Transformation, so Hofmann, sei kein Ergebnis zentraler Pläne, sondern entstehe aus hochgradig verteilten Entscheidungen vieler Akteure. Dies führe so weit, dass Menschen und KI als Hybride agieren und eine zunehmende Angleichung der Beiträge erfolgen könne. Daraus ergebe sich die Folgefrage: Wie ließe sich dennoch die Gestaltungsoffenheit digitaler Technik unter Wahrung digitaler Souveränität nutzen? Silke Borgstedt (Sinus-Institut) und Paul F. Nemitz (College of Europe) kommentierten Hofmanns Vortrag, Stefan Pickl (Universität der Bundeswehr München, acatech) moderierte die Diskussion.
Im zweiten Block skizzierte Christoph Neuberger zentrale Kriterien einer demokratischen digitalen Öffentlichkeit: Wissensqualität, Meinungsvielfalt, Diskursqualität und Sicherheit. Markus Franz (Ippen Digital) beleuchtete den Wandel zur KI-nativen Medienorganisation, während Thomas Hinrichs (Bayerischer Rundfunk) für einen europäischen und qualitativ hochwertigen Datenpool plädierte, der außereuropäische Plattformen ausschließt – eine Chance für journalistische Glaubwürdigkeit und Vertrauen.

Stephanie Schuhknecht, MdL, Vorsitzende des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses im Bayerischen Landtag, sprach über Arbeit, Bildung und Kompetenzen in der digitalen Transformation. Damit seien viele Anpassungen in Organisationsstrukturen, aber auch in persönlicher Weiterbildung und lebenslanger Qualifizierung verbunden. Carola Burkert (IAB) und Claudia Lehmann (HHL Leipzig) kommentierten. Burkert entfaltete ihre Analyse entlang fünf paralleler Treiber – Digitalisierung, Demografie, Dekarbonisierung, Destabilisierung und Deglobalisierung – und fordert mehr Bereitschaft zur Anpassung. Sie empfahl, informelle Kompetenzen sichtbar zu machen und Betriebe stärker in Weiterbildungsprozessen einzubinden. Lehmann hob hervor, dass nicht die Technologie, sondern der mit Umgang mit Unsicherheit und Nicht-Linearität das größte Risiko darstelle. Ambiguitätskompetenz werde zur Schlüsselqualifikation.
Rechtsstaat und Gemeinwohl im digitalen Zeitalter
Indra Spiecker gen. Döhmann, Direktorin des Instituts für Digitalisierung an der Universität zu Köln, und Sebastian Dötterl, Richter am OLG München, eröffneten gemeinsam den zweiten Tagungstag. Martin Bimmer von der acatech-Geschäftsstelle moderierte die Diskussion. Sie widmeten sich dem Einsatz von KI in der Justiz – von der Fallklassifikation über die Recherche bis zum Formulieren von Urteilsentwürfen – sowie den Folgen, die der KI-Einsatz durch Verfahrensbeteiligte auf die Justitz mit sich bringt. Dötterl beschrieb den notwendigen Kompetenzerwerb als Dreiklang: lernen mit KI, lernen über KI und lernen trotz KI. Spiecker warnte, der Staat dürfe hier nicht passiv marktgängige KI-Tools übernehmen deren zugrunde liegende Werte oft undurchsichtig seien. Stattdessen müsse er seine Marktmacht als Ankerkunde nutzen, um höchste Standards bei Fairness, Anti-Diskriminierung und Nachvollziehbarkeit durchzusetzen – stets im Einklang mit digitaler Souveränität.

Im Abschlusspanel zu Gemeinwohl und Wohlstand, moderiert von APB-Direktorin Ursula Münch, liefen die Diskussionsstränge der Tagung zusammen. Bayerns Digitalminister Fabian Mehring sprach von einer „doppelten Zeitenwende“ – geopolitisch und technologisch. Er forderte, Deutschland und Europa müssten die digitale Transformation aktiv mitgestalten, statt sie nur zu kommentieren. In seinem LinkedIn-Beitrag präzisierte er: Der Homo digitalis brauche das Zusammenwirken von smartem Staat, verantwortungsbewusster Wirtschaft und digitalkompetenter Gesellschaft. Jeanette Hofmann verwies auf die diffuse Verteilung digitaler Macht: Verantwortlichkeiten verschwimmen, während Datenverfügbarkeit zur zentralen Ressource aufsteigt.
Wieland Holfelder (Google, acatech) schlug einen „Smart Stack“ vor: Digitale Souveränität bedeute nicht Autarkie, sondern Wahlfreiheit und das Vermeiden einseitiger Abhängigkeiten. In seinem LinkedIn-Beitrag untermauerte er das mit einem Datenpunkt: Rund 75 Prozent der KI-Wertschöpfung entstünden in den Anwendungen, nicht in der Infrastruktur – darin liege Europas Chance. Andrea Martin (IBM, acatech) hielt fest: „Was Gemeinwohl bedeutet, lässt sich nur schwer definieren – der Begriff unterliegt einem ständigen Aushandlungsprozess, an dem wir alle teilnehmen müssen.“
Den Abschluss bildete die Synthese „Quo vadis, Homo digitalis?“ von Christoph Neuberger. Das Fazit: Die digitale Transformation ist aktiv gestaltbar, wissenschaftliche Grundlagen sind vorhanden. Nun gilt es, diese in die politische, regulatorische und administrative Praxis umzusetzen. Nachhaltige Souveränität setzt sich dabei aus digitalen, technologischen und politischen Elementen zusammen.
Download
Zum IMPLUS „Mensch und Gesellschaft in der digitalen Transformation“
Analytisches Raster aus fünf Schlüsselkonzepten:
- Gestaltungsanspruch: Technikentwicklung aktiv nach gesellschaftlichen Werten steuern
- Evidenzbasierung: Politische Entscheidungen auf Fakten statt auf Hypes gründen
- Autonomie: Digitale Selbstbestimmung technisch und regulatorisch absichern
- Machtbalance: Monopolstellungen im digitalen Raum begrenzen
- Gemeinwohl: Gesellschaftlichen Nutzen als primäres Ziel definieren
Anwendung auf vier gesellschaftliche Systeme:
- Öffentlichkeit
- Justiz und Verwaltung
- Gesundheit
- Wirtschaft



