Präimplantationsdiagnostik (PID) – Auswirkungen einer begrenzten Zulassung in Deutschland
Die Präimplantationsdiagnostik (PID) ist ein Diagnose-Verfahren, das Eltern, die ein hohes Risiko für die Geburt eines Kindes mit einer schweren erblichen Krankheit haben, die Geburt eines Kindes ermöglicht, das von der jeweiligen Krankheit nicht betroffen ist. In Deutschland galt die PID nach dem Embryonen-schutzgesetz (ESchG) von 1990 als verboten. Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil vom 6. Juli 2010 die Auffassung vertreten, dass aus dem ESchG mit der erforderlichen Bestimmtheit ein Verbot der PID nicht abgeleitet werden kann. Der Gesetzgeber ist daher aufgefordert, zu der Frage der Zulässigkeit der PID Stellung zu beziehen.
Mit der vorliegenden Publikation greifen die Leopoldina – Nationale Akademie der Wissenschaften, die acatech – Deutsche Akademie der Technikwissenschaften und die Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften (für die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften) diese aktuelle Frage auf und beziehen ad hoc Stellung zur Präimplantationsdiagnostik.