Kommentar des Forschungsbeirats der Plattform Industrie 4.0 zum geplanten Artificial Intelligence Act (AIA) der EU
München, 13. August 2021
Der Forschungsbeirat der Plattform Industrie 4.0 schließt sich den Stellungnahmen der Industrieverbände BDI, BDVA, BITKOM, VDMA und ZVEI zum geplanten „Artificial Intelligence Act (AIA)“ der Europäischen Union (EU) an, die Anpassungen bei der europaweiten Gesetzgebung fordern. Kern der Forderungen ist die Sicherstellung der Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit beim Umgang mit möglicherweise besonders gefährlichen („high risk“) Anwendungen Künstlicher Intelligenz (KI). Zudem fordert der Forschungsbeirat, dass die geplante Gesetzgebung die Forschung und deren Erprobung im Bereich von Industrie 4.0 nicht erschweren darf.
Genaue Definition und umsetzbarer Rahmen für den Hochrisikobereich
Grundsätzlich begrüßt der Forschungsbeirat, ebenso wie die genannten Verbände, den Entwurf der Europäischen Kommission zum „Artificial Intelligence Act“ und der Schaffung gemeinsamer Regularien für KI-Anwendungen in Europa. Allerdings kommt es darauf an, den Marktzugang und dessen Überwachung in Zukunft so zu regeln, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit nicht behindert wird und genug Raum für Innovationen bleibt. Der Forschungsbeirat unterstützt hierbei die Forderung von BITKOM, einen rechtlichen Rahmen innerhalb der EU zu schaffen, der vertrauenswürdige KI auch im Hochrisikobereich ermöglicht. Weiterhin unterstützt der Forschungsbeirat die Forderung des ZVEI, den KI-Begriff deutlich enger als bisher zu fassen, damit konventionelle Software nicht in den Anwendungsbereich fällt und so Rechtsunsicherheiten entstehen. Außerdem sollte eine Doppelregulierung vermieden werden, da beispielsweise das Produktsicherheitsgesetz in Deutschland bereits Anwendungsfälle im KI-Kontext abdeckt. Ebenso wie der BDI sieht der Forschungsbeirat, dass bei den „Anforderungen an Hochrisiko-KI-Systeme“ unnötiger Bürokratieaufwand durch zu detaillierte Regularien vermieden und die Umsetzung an den jeweiligen Stand der Technik zeitnah angepasst werden sollte.
Forschungsinteressen bei Industrie 4.0 berücksichtigen
Zusätzlich zu den Stellungnahmen aus der Industrie fordert der Forschungsbeirat der Plattform Industrie 4.0, dass bei der Gesetzgebung die Notwendigkeit weiterer Investitionen in die Forschung berücksichtigt werden sollte. Der Forschungsbeirat begrüßt daher auch die Einlassung der BDVA, wonach eine Regulierung auch zukünftigen Fortschritten in der Erforschung von KI-Systemen Rechnung tragen muss. Deutschland hat bei Industrie 4.0 derzeit einen Vorsprung, der nicht verspielt werden darf. Industrielle KI spielt dabei eine wichtige Rolle und kann dazu beitragen, Risiken am Arbeitsplatz zu minimieren. Eine mögliche Überregulierung durch den geplanten AI-Act der EU gefährdet die Forschungsstandorte Deutschland und Europa. Denn, wenn keine Investitionen mehr getätigt werden, verlagert sich auch die Forschung ins Ausland. Im Bereich KI für Industrie 4.0 besteht noch großer Forschungsbedarf und die zahlreichen Ausschreibungen hierzu sollten nicht behindert werden.
Zum Artificial Intelligence Act der EU
Die EU-Kommission hat am 21. April 2021 den ersten Entwurf für ein europäisches Gesetz für Künstliche Intelligenz, den sogenannten Artificial Intelligence Act vorgestellt, der im EU-Parlament diskutiert und anschließend als unmittelbar geltendes Recht in der gesamten EU verabschiedet werden soll. Weltweit wäre es der erste Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz.